1. Allgemeines

1.1    Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten ebenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller.
1.2    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
1.3    Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte, Produktbeschreibungen, Bau- und Dienstleistungen sind freibleibend. In Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor.
1.4    Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder die Annahme der Ware, Bau- und Dienstleistungen durch den Kunden (und nach Ablauf der Widerrufs-/ Rückgabefrist) zustande. Das Angebot behält für 1 Monat ab Erstellung seine Gültigkeit. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikfolie erkennt der Kunde unsere Gewährleistungsbedingungen an.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1    Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Preise sind inklusive der zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen MwSt. ausgewiesen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz gem. Ziffer 5 bleibt unberührt.
2.2    Preisangaben in Euro und verstehen sich zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten, ohne Installation, Zubehör und sonstige Nebenleistungen soweit nicht anders vereinbart, inklusive der zum Zeitpunkt gesetzlichen deutschen MwSt.
2.3    Bei Lieferung oder Leistung gegen offene Rechnung sind diese fällig ohne Abzug, zahlbar innerhalb von 9 Tagen nach Rechnungsdatum. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen von der Deutschen Bank bekanntgegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen. Mahnkosten – ab der 2. Mahnung – von 6 Euro/netto behalten wir uns vor. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus der Nichtlieferung haften wir nicht.
2.4    Stellt der Käufer nach Abschluss eines Vertrages seine Zahlungen ein oder wird seine Zahlungsunfähigkeit auf andere Weise ersichtlich, so können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
2.5    Bei Überspannungsschäden gilt: Der Kunde verpflichtet sich die Zahlungen innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen. Die Zahlungsbedingungen gelten unabhängig davon, wann dem Geschädigten der Rechnungsbetrag von der Versicherung ausgezahlt wird.

3. Lieferfrist

3.1    Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt.
3.2    Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik, usw.), gesetzlicher u d behördlicher Anordnung (Import-/ Exportbeschränkungen), sowie höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung sind ausgeschlossen.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

4.1    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.
4.2    Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr- auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Besteller über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1    Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung    
aller Forderungen, einschließlich Nebenforderung vor. Unsere Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen Kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. Der Kunde darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes bzw. bei Weitergaben an Wiederverkäufer nur unter Vereinbarung eines verlängerten Kontokorrenteigentumsvorbehaltes veräußern. Der Käufer ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wenn der Wert der dem Verkäufer zur Sicherheit im Voraus abgetretenen Forderungen die Forderungen des Verkäufers nachhaltig um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer insoweit die zur Sicherung abgetretenen Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben. Wir sind berechtigt Maßnahmen in gesetzlichen Rahmen durchzuführen, um unser Eigentum zu schützen und ggf. offene Forderungen durch zu setzen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln, sowie zu versichern.

6. Verpfändung

6.1    Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen – sowie jede andere Verfügung über diese Ware – sind nicht zulässig. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beim Kunden von Dritten gepfändet, so hat der Kunde sofort uns zu verständigen und den pfändenden Dritten auf das Vorbehaltseigentum von uns hinzuweisen. Alle uns durch die Abwendung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, entstandenen Kosten trägt der Kunde, soweit diese bei Dritten uneinbringlich sind.

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss

7.1    Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik   
frei von Fehlern sind. Die Gewährleistung richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ergänzend hat der Kunde Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller vieler technischen Produkte, die beigefügt werden.
7.2    Jegliche Gewährleistung erlischt, bei unsachgemäßer Handhabung, Abnutzungsmängel, sowie vorgenommene Reparaturen von nicht autorisierten Personen.
7.3    Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Mängel unverzüglich zu rügen.

7.4    Ist der Kunde Verbraucher, so müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge Kaufbelege und Garantieurkunden vorgelegt werden.

8. Reparaturen

8.1    Wird einer mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eigehalten,  so hat der Kunde dadurch entstandene Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
8.2    Die Abholung des reparierten Gegenstandes erfolgt nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheins. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheines – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
8.3    Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9. Schadenersatzansprüche

9.1    Hat der Kunde die bestellte Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne MwSt.) als pauschalen Ersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.
9.2    Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
9.3    Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung. Der Kunde bestätigt, dass zu installierende Soft- und Hardware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere handelt es sich nicht um Raubkopien. Die Lizenzvereinbarungen mit dem Softwarehersteller werden beachtet. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er für ihn relevante Daten selbst gesichert hat, da wir keinerlei Haftung für die Datensicherung übernehmen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der installierten Software sowie vorhandene Defekte an den einzubauenden Hardwarekomponenten. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei defekter Hardware u.U. Schäden an dem PC sowie dessen Komponenten auftreten können. Wir haften, soweit gesetzlich zulässig, auf keinen Fall für jedwede Schäden, gleich welcher Art, einschließlich ohne Beschränkung auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust geschäftlicher und privater Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus unserer Tätigkeit. In jedem Fall ist die gesamte Haftung auf die Summe begrenzt, die vom Kunden für den Service Tatsächlich gezahlt worden ist.

10. Zahlungsverzug

10.1.    Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in   Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche  oder außergerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet – oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt – so wird die gesamte restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat uns in diesem Fall auf Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher noch bei ihm vorhandener Waren, die im Eigentum von uns stehen, eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift des Schuldners sowie Höhe der Forderungen zu übermitteln. Liegen die Abtretungen der Forderungen vor, so hat der Kunde auf Verlangen von uns den Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, diese Anzeige von uns aus zu tätigen. In den Fällen des Abs. 8 sind wir auch berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Waren zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, ohne dass hierzu der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden müsste. Wir sind berechtigt, in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung den Betrieb des Bestellers zu betreten, die gelieferte Ware abzuholen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung – abzüglich entstehender Kosten – bestmöglich zu verwerten. Derartige Maßnahmen gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

11.  Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche

11.1.     Wir sind berechtigt, anstelle der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung dem Kunden unsere Ansprüche gegen unseren Lieferanten abzutreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine eventuelle Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung frei Haus erfolgen. Die Gewährleistungspflicht für uns entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf unsachgemäßem Eingriff des Kunden oder Dritter oder auf natürlichem Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Ware durch den Kunden oder Dritte beruhen.
11.2.    Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind : Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkung, sofern sie nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen. Garantieleistungen und Lieferungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist für das Produkt in Lauf.

12. Personenbezogene Daten

12.1.    Wir speichern personenbezogene Daten unserer Kunden mittels elektronischer Datenverarbeitung.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

13.1.    Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist  40822Mettmann, NRW, Deutschland. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2.    Gerichtsstand ist ausschließlich der Firmensitz, auch wenn der Kunde seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt. Dasselbe gilt, wenn wegen Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

EYES `N  EARS

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Beckershoffstrasse 15
40822 Mettmann
Mettmann

Stand: Februar 2018

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